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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - 7 B 11.14   

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https://dejure.org/2014,81344
OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - 7 B 11.14 (https://dejure.org/2014,81344)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2014 - 7 B 11.14 (https://dejure.org/2014,81344)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2014 - 7 B 11.14 (https://dejure.org/2014,81344)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18

    Anspruch auf Einsicht in Materialien im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum

    [BVerwG, Beschluss vom 18.7.2011 - 7 B 11/14 -] Es liege auf der Hand, dass die zukünftige Vertrauensbasis zwischen den Ländern nachhaltig gefährdet wäre, wenn sich das Saarland über die die Verweigerung der begehrten Informationen rechtfertigenden Gesichtspunkte hinwegsetzte.
  • VG Berlin, 22.11.2023 - 1 K 351.20
    Von dem Nettoeinkommen waren zwar - wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts in Gestalt der Familienzusammenführungsrichtlinie (2003/86/EG) - nicht die Freibeträge nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 3 SGB II, jedoch die Werbungskostenpauschale des § 11b Abs. 2 SGB II i.H.v. 100 Euro abzusetzen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 20.09, juris, Rn. 34; Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4.12, juris, Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2014 - 7 B 11.14, juris, Rn. 22).

    Bei der Ermittlung der Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft ist an dieser Stelle - anders als bei der unmittelbaren Berechnung der Sicherung des Lebensunterhaltes - neben der Pauschale des § 11b Abs. 2 SGB II auch der Freibetrag des § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 3 SGB II abzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2014 - 7 B 11.14, juris Rn. 40).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - 11 N 54.20

    Visum zum Ehegattennachzug

    Es hat jedoch im Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4/12 - ausdrücklich klargestellt, dass dies nur solange gelte, wie die Erbringung bzw. Geltendmachung von Unterhaltsleistungen tatsächlich zu erwarten sei, wobei, wenn Unterhaltsleistungen über einen längeren Zeitraum weder erbracht noch erwartet wurden, regelmäßig davon auszugehen sei, dass dies auch in Zukunft der Fall sein werde (vgl. BVerwG, a.a.O., juris, Rn. 27; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2014 - 7 B 11.14 - juris, Rn. 28).
  • VG Saarlouis, 18.06.2018 - 1 K 644/16
    Das Bundesverwaltungsgericht habe klargestellt, dass der Schutz der Vertraulichkeit des Beratungsprozesses gemäß § 3 Nr. 3 lit. b) IFG über das Ende des laufenden Verfahrens hinaus zu berücksichtigen sei, weil der Beratungsprozess auch durch Offenlegung einzelner Beiträge nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens beeinträchtigt werden könne (Beschl. v. 18.07.2011 7 B 11/14).
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